Umwelt-, Kulturlandschafts- und Naturschutz

Die Stiftung

Die land- und forstwirtschaftlichen Flächen der Stiftung Schoellerhof in Neuenkirchen bei Bramsche in Niedersachsen werden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege als Ersatzflächenpool vorgehalten.

Städte, Gemeinden und andere Planungsträger können auf den Flächen der Stiftung Eingriffe in den Naturhaushalt ausgleichen. Ein solcher Eingriff ist z.B. der Bau einer Straße, die Erschließung eines Baugebietes, ein Bodenabbauverfahren oder die Verlegung eines Gewässers. Ausgleismaßnahmen hierfür sind z.B. naturnahe Stillgewässer, Laub- und Mischwälder, nährstoffarme Sukzessionsflächen, Heiden, Magerrasen, oder extensiv genutzte Grünlandflächen.

Die Stiftung Schoellerhof dient dem Umwelt-, Kulturlandschafts- und Naturschutz. Sie betreibt Denkmalpflege und fördert Kunst, Kultur, Wissenschaft und Forschung, immer geleitet vom Heimatgedanken. Auf 211 ha. liegen die Stiftungsflächen mit guter Verkehrsanbindung inmitten bedeutender Naturschutzgebiete: „Düsterdieker Niederung“, „Recker Moor“, „Wiesen am Schachsel“, „Seester Feld“, „Mettinger Moor“ und „Schneckenbruch“.

Dr. Antonia Sievert

Dr. Antonia Sievert

Vorstandsvorsitz
Elisabeth Grothaus

Elisabeth Grothaus

Vorstand
Dr. Jan Sievert

Dr. Jan Sievert

Vorstand
Dr. Robert Prieshof-Grothaus

Dr. Robert Prieshof-Grothaus

Vorstand
Dario Rasch-Schulze Isfort

Dario Rasch-Schulze Isfort

Vorstand
Ziel der Stiftung

Vor Ort

Ziel der Stiftung ist, Ackerflächen in Feucht- und Magerwiesen umzuwandeln, Feuchtbiotope anzulegen, eine Wiedervernässung der früher entwässerten Gebiete zu erreichen, und die heutige Form der Waldungen in Mischwälder umzustrukturieren.

Für diese Zwecke wurde für den Hof ein umfangreiches ökologisches Gutachten erstellt, in dem die durchzuführenden Maßnahmen festgelegt sind. Um die Stiftung Schoellerhof mit ausreichendem Kapital auszustatten, ist es hier möglich,

die im ökologischen Gutachten festgelegten Werteinheiten an Großeingreifer zu vermarkten. Durch die europäische Gesetzgebung müssen Eingriffe in die Natur anderweitig in Form einer ökologischen Aufwertung ausgeglichen werden.